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Legionellen: Ein gefährlicher Mikroorganismus, der überall vorkommt und doch unsichtbar ist

Unser Trinkwasser, das als "rein und genusstauglich" gilt, muss die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Standards einhalten. Diese Verordnung legt strenge Kriterien für die Wasserqualität fest, die sicherstellen, dass keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsgefährdenden Konzentrationen vorhanden sind. In Deutschland wird das Trinkwasser einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen und gilt als sicher für den Konsum. Dennoch ist dieses Wasser nicht steril und beherbergt winzige Mikroorganismen, die mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind. Während ihr Vorhandensein in geringer Zahl in der Regel harmlos ist, steigt mit zunehmender Menge das Gesundheitsrisiko. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen in solchen Situationen zu ergreifen sind:

Gebiete mit hohem Legionellenrisiko:

Das Legionellenrisiko ist in weitläufigen Wohnkomplexen, Schulen, Krankenhäusern und anderen kommunalen Einrichtungen aufgrund des unregelmäßigen und unvollständigen Wasseraustauschs besonders hoch. Die Gesundheitsbehörden überwachen diese Einrichtungen genau, da sie der Öffentlichkeit dienen. Nach der Trinkwasserverordnung müssen öffentliche Gebäude mindestens alle drei Jahre einer Legionellenprüfung (nach DIN EN ISO 19458) unterzogen werden. Entscheidend ist, dass der "technische Maßnahmenwert" von 100 KBE (koloniebildende Einheiten) pro 100 Milliliter Wasser nicht überschritten wird.

Legionellen Übersicht:

Überschreitet die Legionellenzahl 100 KBE pro 100 Milliliter Wasser, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Als Folgemaßnahme kann eine umfassende technische Sanierung der Warmwasseranlage erfolgen.

Bei einer Überschreitung von 1.000 Legionellen pro 100 Milliliter ist eine sofortige Nachuntersuchung (nach DVGW W551) und in der Regel eine anschließende Standdesinfektion (nach DVGW W 557) als Sofortmaßnahme erforderlich.

Bei mehr als 10.000 Legionellen pro 100 Milliliter Trinkwasser kann ein sofortiges Duschverbot verhängt werden. Aerosole aus dem Duschwasser können Legionellen tief in die Lunge tragen, was zu der potenziell tödlichen Legionärskrankheit führt.

Verantwortung des Betreibers:

Eigentümer und letztlich auch Betreiber von Trinkwasseranlagen müssen bei Vernachlässigung der Hygiene mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach § 24 der Trinkwasserverordnung kann die Bereitstellung von Wasser, das nicht den Anforderungen der Verordnung entspricht, strafrechtlich verfolgt werden. Zudem ist die vorsätzliche Verbreitung von Krankheiten oder Krankheitserregern nach §§ 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes strafbar.

Hygienerisiken in jeder Trinkwasseranlage:

Auch bei sorgfältiger Planung und Installation besteht das Risiko einer Rekontamination, wenn die Trinkwasseranlage nicht bestimmungsgemäß betrieben wird. Dieses Risiko ist bei großen, verzweigten Wasserverteilungssystemen ohne regelmäßigen Wasseraustausch oder mit falsch eingestellten Temperaturen besonders hoch. Stagnierende Bereiche oder tote Leitungen verstärken das Risiko zusätzlich. Schlechte Isolierung, unsachgemäße Materialauswahl, verkalkte und rostige Rohre stellen ebenfalls eine Bedrohung dar, da Verkrustungen einen idealen Nährboden für Keime bilden.

Faktoren und Maßnahmen zur Verringerung der Legionellenbildung:

Professionelle Planung:

Bei der Planung von Neuanlagen ist die Auswahl geeigneter Materialien (nach DIN EN 12502) entscheidend. Darüber hinaus ist es wichtig, die Leitungen so zu gestalten, dass Stagnationszeiten minimiert und Sackgassen vermieden werden. Die Hauptzapfstelle sollte idealerweise am Ende der Anlage liegen. Brauchwassererwärmer und -leitungen sollten angemessen dimensioniert sein, und die Planung sollte Möglichkeiten zur manuellen Desinfektion vorsehen. Der Einbau eines mechanischen Schutzfilters (nach EN 13443-1 und DIN 19628) ist zwingend erforderlich, wobei rückspülbare Filter zu bevorzugen sind.

Hygienische Installation und Inbetriebnahme:

Oberstes Gebot ist es, bei der Installation und Inbetriebnahme das Einbringen von Schmutz oder Bakterien in die Anlage zu verhindern. Dazu gehört eine sorgfältige Hygienepraxis und die Vermeidung von Verunreinigungen.

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